Spangentherapie - Podologische Fachpraxis: Karen Klemp-Richter

  • Zuerst führen wir eine Befunderhebung der Füße durch..
  • Sie erhalten von uns ein Schreiben für ihren behandelnden Arzt mit einer Anforderung für eine Heilmittelverordnung.
  • Die Behandlung wird von ihrem Arzt mit einer Heilmittelverordnung für Podologie attestiert.
  • Für Privatpatienten benötigen wir ebenfalls eine Heilmittelverordnung
  • Nach erhalt dieser Verordnung erhalten Sie von uns eine Termin zum Therapieablauf.

 

Inhalt der Nagelspangenbehandlung:

1. Beratung und Instruktion zu individuell durchführbaren Schneidetechniken sowie zur Nagel- und Hautpflege sowie Beratung zu geeignetem Schuhwerk

2. Vorbereitung des Nagels

3. Fertigung und Anpassung der Nagelkorrekturspange

4. Anlagen falls erforderlich Wechsel der Nagelkorrekturspange

5. Therapiekontrolle und falls erforderlich Nachregulierung der Nagelkorrekturspange

6. Entfernung der Nagelkorrekturspange

7. Kosteneinreichung bei der jeweiligen Krankenkasse und ggf. Zuzahlung.

    Bei Privatpatienten wird eine Rechnug an den Patienten gestellt, Rückerstattung durch die Krankenkasse über Privatpatient.

 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.